AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) des Vereins zur Förderung des Wolfgang Borchert Theaters Münster e. V. (nachfolgend auch „WBT“ oder „Theater“) gelten für alle Verträge zwischen dem WBT und Kunden gleich ob Verbraucher oder Unternehmer. Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird durch das WBT nicht anerkannt, es sei denn, das WBT hat deren Geltung vor Vertragsschluss schriftlich zugestimmt.
A. Ticketbestellungen über den Ticket-Shop
Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen (siehe unten Buchstabe D.) gelten für Ticketbestellungen über unseren Ticket-Shop folgende Bedingungen:
1. Spielplan
Die angebotenen Vorstellungen sowie deren verbindliche Anfangszeiten ergeben sich aus den vom WBT herausgegebenen Monatsspielplänen, die auf der Internetseite des Theaters abgerufen werden können. Für Veröffentlichungen in der Presse und anderen (sozialen) Medien sowie in gedruckten Spielplänen übernimmt das Theater keine Gewährleistung.
2. Vorstellungsänderung und -ausfall
- Bei Änderungen der Besetzung besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Eintritts oder Umtausch der Karte.
- Wird eine andere Produktion als im Programm geplant gespielt, so kann der Kunde bis zum Vorstellungsbeginn erworbene Eintrittskarten gegen Erstattung des Entgelts zurückgeben oder gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie tauschen. Die Erstattung weiterer Aufwendungen ist ausgeschlossen.
- Fällt eine Vorstellung aus, so kann der Kunde die Eintrittskarte gegen Erstattung des Entgelts zurückgeben oder gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie tauschen. Der Kunde muss seinen Anspruch auf Tausch bzw. Rückgabe spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Termin der ausgefallenen Vorstellung beim Theater geltend machen, ansonsten verfällt der Anspruch.
- Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch verfällt, wenn er nicht spätestens 30 Tage nach Abbruch der Veranstaltung beim Theater geltend gemacht wird.
- Bei Verlust einer Eintrittskarte wird diese nicht durch das WBT ersetzt.
3. Gutscheine
Wertgutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der Inhaber des Gutscheins seinen Anspruch auf Einlösung. Der Gutschein kann nicht in Geld erstattet werden.
4. Vertragsschluss
- Im Ticket-Shop des WBT findet der Kunde eine Übersicht über die vom WBT angebotenen Vorstellungen und Gutscheine. Wählt der Kunde eine dieser Vorstellungen aus, kann er in der Regel anhand des Saalplans die von Ihm gewünschten Plätze auswählen und anschließend zum Warenkorb hinzufügen. Bei einzelnen Veranstaltungen oder Gutscheinen ist keine Platzwahl notwendig. Im Warenkorb kann der Kunde anschließend auswählen, ob er Tickets zum Normalpreis oder zum ermäßigten Preis erwerben will. Nach dem Klick auf „zur Kasse“ kann der Kunde sich entweder mit einem bestehenden Kundenkonto anmelden, sich als Kunde registrieren oder als Gast bestellen. Bei der Bestellung als Gast oder zur Erstellung eines Kundenkontos muss der Kunde anschließend seine Kontaktdaten angeben. Anschließend kann der Kunde die Versandart des Tickets sowie die Zahlungsart auswählen. Zuletzt erhält der Kunde eine Übersicht über die von ihm ausgewählten Tickets, seine eingegebenen Kontaktdaten und die gewählte Zahlungsart. Der Vertrag kommt mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ auf dieser Übersichtsseite zustande.
- Die Zahlung erfolgt durch Einzug per SEPA-Basis-Lastschrift von dem vom Kunden angegebenen Bankkonto.
- Das WBT versendet Tickets innerhalb von drei Tagen ab Bestelleingang per E-Mail.
- Der Vertragstext wird nicht beim WBT gespeichert. Der Kunde hat jedoch auf der Seite „Übersicht“ Gelegenheit, den Vertragstext sowie diese dort verlinkten AGB über die Funktion „Drucken“ oder „Speichern“ seines Webbrowsers in wiedergabefähiger Form zu speichern.
- Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen, insbesondere auf der Seite „Übersicht“ (dem letzten Bestellschritt), erkennen. Seine Eingaben kann der Kunde vor Abschluss der Bestellung mit Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ jederzeit korrigieren, indem er die entsprechende Seite im Bestellprozess aufruft und dort Änderungen über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen vornimmt.
- Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
5. Zahlung per SEPA-Lastschrift
Hat der Kunde mit dem WBT eine Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart und hierfür ein Mandat erteilt, so ist das WBT berechtigt, sämtliche Zahlungen per SEPA-Lastschrift einzuziehen. Die Frist für die Vorabinformation über die SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt. Ist der Kunde nicht selbst Kontoinhaber, so wird er eine Information über die bevorstehende SEPA-Lastschrift unverzüglich an den Kontoinhaber weitergeben.
6. Widerrufsrecht
- Für Ticketbestellungen besteht kein Widerrufsrecht, da es sich dabei um Angebote der Freizeitgestaltung handelt, für die einen bestimmter Zeitpunkt vorgesehen ist (§ 312 Abs. 2 Nr. 9 BGB).
- Für Bestellungen von Gutscheinen bestehen die gesetzlichen Widerrufsrechte.
7. Rücktrittsrecht bei Verstößen gegen die Hausordnung
Hat der Kunde in der Vergangenheit gegen die Hausordnung des WBT verstoßen und wurde deswegen von einer Vorstellung ausgeschlossen, so kann das WBT bis zum Beginn der jeweiligen Vorstellung vom Vertrag zurücktreten. Gegen Rückgabe des Tickets erhält der Kunde dann das Entgelt erstattet.
8. Kultursemesterticket
- Mit dem Kultursemesterticket erhalten Studierende der Universität Münster, der Fachhochschule Münster, der Kunstakademie Münster und der Katholischen Hochschule Münster für alle Vorstellungen bis sieben Tage vor der jeweiligen Vorstellung Freikarten, solange das Kontingent von 25 Plätzen reicht. Die Bestellung dieser Karten erfolgt telefonisch oder An der Theaterkasse. Außerdem haben Studierende die Möglichkeit bei Vorlage von Semesterticket und Personalausweis an unserer Theaterkasse einen Voucher-Code zu erhalten, mit dem Kultursemestertickets für das laufende Semester auch online gelöst werden können.
Die Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden, sonst verfällt der Anspruch. Ausgenommen sind Premieren, Silvestervorstellungen, Gastspiele, Konzerte und andere Sonderveranstaltungen. Berechtigte Studierende haben am Abend der Vorstellung Zugriff auf zu diesem Zeitpunkt noch verfügbare Restkarten. - Berechtigte Studierende sind alle im jeweiligen Semester an der Universität Münster ordentlich eingeschriebenen Studierenden. Die Berechtigung ist durch Vorlage des Semestertickets nachzuweisen. Das Semesterticket ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein), der auf Verlangen vorgezeigt werden muss.
B. Sonderveranstaltungen
Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen (siehe unten Buchstabe D.) gelten für individuell mit dem Kunden vereinbarte Aufführungen außerhalb des regulären Spielplans (Sonderveranstaltungen) folgende Bestimmungen:
1. Zustandekommen des Vertrages
- Alle Angebote des WBT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht vom WBT zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind.
- Erst der Auftrag durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Für eine gelungene Produktion wird der Kunde in der vertraglich vereinbarten Weise und soweit es im Übrigen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich ist mitwirken. Bei Produktionen außerhalb der Räumlichkeiten des WBT wird der Kunde insbesondere
- die technischen Voraussetzungen für die Aufführung herstellen, die ihm vom WBT rechtzeitig vor der Aufführung mitgeteilt werden (Bühnenanweisung/technical rider),
- alle ggf. für die Aufführung erforderlichen behördlichen Genehmigungen auf eigene Kosten beschaffen,
- behördliche Auflagen (z.B. Stellung einer Brandwache) auf eigene Kosten erfüllen,
- die Rechte für die Musiknutzung bei den dafür zuständigen Stellen (i.d.R. die GEMA) auf eigene Kosten erwerben und die Musikdarbietung anmelden und
- die Reinigung des Veranstaltungsortes nach der Aufführung übernehmen.
- Sind bei Produktionen außerhalb der Räumlichkeiten des WBT beim Eintreffen am Veranstaltungsort die technischen Voraussetzungen nicht hergestellt, liegen erforderliche behördliche Genehmigungen nicht vor und/oder werden behördliche Auflagen nicht erfüllt, kann das WBT den Auftraggeber hierauf hinweisen und auffordern die Mitwirkungsleistung nachzuholen; geschieht dies bis eine Stunde vor Aufführungsbeginn nicht, so ist der Vertrag nach § 643 BGB aufgehoben.
3. Kündigung, Absage der Veranstaltung
- Kündigt der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 648 BGB bzw. sagt die Veranstaltung ab, so behält das WBT den Anspruch auf Vergütung. Das WBT muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was es infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
- Es wird vermutet, dass sich das WBT von der Gesamtvergütung bei Kündigung
- weniger als 24 h vor der Veranstaltung 10 %
- weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung 50 %
- weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung 90 %
der Gesamtvergütung anrechnen lassen muss.
- Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass das WBT sich einen höheren Anteil anrechnen lassen muss.
4. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art von der Veranstaltung ist aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
C. Hausordnung
Für alle Veranstaltungen in den Räumen des Wolfgang Borchert Theaters gilt die folgende Hausordnung:
1. Verhalten bei der Vorstellung
Nach Beginn der Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen sowie aus Rücksicht auf die übrigen Besucher und Künstler nur in der Pause in den Zuschauerraum gelassen werden. Ebenso kann nach dem Ende der Pause, wenn das Zeichen zum Wiedereinnehmen der Plätze nicht beachtet wurde, kein Einlass mehr gewährt werden.
Das Verhalten im Zuschauerraum darf die Vorstellung nicht stören und andere Besucher nicht belästigen. Insbesondere darf nur derjenige Platz eingenommen werden, für den der Besucher über eine gültige Karte verfügt. Das Telefonieren und der Gebrauch von Smartphones sind im Zuschauerraum nicht gestattet.
2. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art im Zuschauerraum ist aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
3. Verzehr von Speisen und Getränken
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
4. Rauchen
Rauchen ist ausschließlich vor dem Haupteingang und auf dem Balkon gestattet.
5. Verstöße
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung können Besucher auch nach Beginn der Vorstellung des Theaters verwiesen und von zukünftigen Vorstellungen ausgeschlossen werden.
D. Allgemeine Bestimmungen
1. Haftungsbeschränkung
- Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haftet das WBT nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
- Für Schäden, die das WBT oder einer seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das WBT unbeschränkt. Ebenso haftet das WBT unbeschränkt für Schäden wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
- In allen anderen Fällen haftet das WBT nur, soweit es sich um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei vertrauen durfte („Kardinalpflicht“). Die Haftung ist insoweit der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/-begrenzungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht (z.B. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der DSGVO) entgegensteht.
2. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des WBT in Münster. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Das WBT ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß dieser AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem WBT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist.
Münster, 01.12.2025

